Erfahren Sie alles über unsere Mietbedingungen und wie sie Ihr Event unterstützen.

Auf dieser Seite erläutern wir klar und verständlich die Mietkonditionen und Nutzungsrichtlinien für unsere Eventausstattung, damit Ihr Veranstaltungsablauf reibungslos gelingt.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Mietbedingungen

Hier finden Sie klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Anmietung unserer Veranstaltungsausstattung.

Welche Mietdauer bieten Sie für Ihre Geräte an?

Unsere Mietdauer ist flexibel und richtet sich nach Ihren individuellen Veranstaltungsbedürfnissen.

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind bei der Nutzung nötig?

Bitte sorgen Sie für einen sachgemäßen Umgang, um Schäden zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.

Wie erfolgt die Rückgabe der gemieteten Artikel?

Die Rückgabe erfolgt sauber und vollständig am vereinbarten Ort und Termin.

Sind Reinigungsservices für die Mietgegenstände verfügbar?

Ja, wir bieten auf Wunsch eine professionelle Reinigung nach der Veranstaltung an.

Was passiert bei Beschädigung der gemieteten Geräte?

Schäden sind umgehend zu melden; je nach Fall kann eine Ersatzleistung erforderlich sein.

Wie kann ich eine Reservierung vornehmen?

Reservierungen sind telefonisch oder über unser Online-Formular möglich, bitte frühzeitig anmelden.

Mietbedingungen für Veranstaltungsequipment

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Veranstaltungsequipment durch S&S Veranstaltungsservice (nachfolgend „Vermieter“) an Kunden (nachfolgend „Mieter“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder die Übergabe der Mietgegenstände zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Mietgegenstände

Der Vermieter stellt dem Mieter die vereinbarten Geräte und Ausstattungen für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.

4. Mietbedingungen für Gläser

4.1. Zustand der Mietgläser

Die vermieteten Gläser werden in einem ordnungsgemäßen Zustand bereitgestellt. Aufgrund der Lagerung kann es jedoch vorkommen, dass sich Staub oder ähnliche Ablagerungen auf den Gläsern befinden. Der Mieter ist daher verpflichtet, die Gläser vor der Benutzung eigenverantwortlich auf Sauberkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu reinigen.

4.2. Rückgabe der Gläser

Alle gemieteten Gläser sind nach Gebrauch vollständig entleert und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Die Gläser müssen frei von Getränkeresten, Verschmutzungen, Lippenstiftspuren oder sonstigen Rückständen sein.

4.3. Reinigungsservice

Auf Wunsch kann die Reinigung der Gläser durch den Vermieter übernommen werden. Dies bedarf einer vorherigen Absprache und wird gesondert nach Aufwand bzw. gemäß der vereinbarten Reinigungspauschale berechnet.

4.4. Nachberechnung von Reinigungskosten

Werden die Gläser nicht oder nicht ausreichend gereinigt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die erforderliche Reinigung auf Kosten des Mieters durchzuführen. Die anfallenden Reinigungskosten werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

4.5. Verlust und Beschädigung

Für beschädigte, unbrauchbar gewordene oder verlorene Gläser haftet der Mieter während der Mietdauer. Glasbruch sowie fehlende Gläser werden gesondert zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert bzw. gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.

4.6. Anerkennung der Mietbedingungen

Mit der Übernahme der Mietgläser erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an.

5. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der vereinbarten Übergabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietgegenstände.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.

7. Übergabe und Rückgabe

Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem, sauberem und funktionsfähigem Zustand zu erfolgen. Verspätete Rückgaben können mit zusätzlichen Mietkosten berechnet werden.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

die Mietgegenstände sachgemäß zu behandeln, die Bedienungsanleitungen und Sicherheitsvorschriften zu beachten, die Mietgegenstände vor Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüssen zu schützen, die Mietgegenstände nicht an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände während der Mietdauer. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, soweit die Schäden nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Veranstaltungsausfälle oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Regelungen:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Auftragswertes
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes
  • weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Auftragswertes
  • am Miettag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes

Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

12. Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfälle oder vergleichbare Ereignisse) nicht erbracht werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten für die Dauer der Störung befreit.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


S&S Veranstaltungsservice GbR, Erik Schauberer, Alexander Schein Kraftgasse 17, 35282 Rauschenberg 06425/821922

sunds-veranstaltungsservice@web.de
www. sunds-veranstaltungsservice.de

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Tonanlagen, Lichttechnik, Bühnen, Mobiliar, Gläsern und sonstigem Event-Equipment.

Entdecken Sie unsere transparenten Mietbedingungen für Ihr erfolgreiches Event

Informieren Sie sich hier detailliert über unsere klaren Konditionen und Richtlinien, damit Ihre Veranstaltung reibungslos gelingt. Unsere Bedingungen bieten Ihnen Sicherheit und Transparenz bei der Nutzung von Gläsern, Gläserspülern, Cocktailmaschinen und Bierausschankanlagen.